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Siegfried Maier
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- IGP Versicherungsdienst/
- Vorhaltekosten
Vereinbarung über Vorhaltekosten mit der Allianz Versicherungs-AG
Der Verband Baden-Würtembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) hat mit der Allianz Versicherungs-AG eine Vereinbarung über pauschale Vorhaltekostensätze abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht eine vereinfachte Abrechnug bei KFZ-Haftpflichtschäden ohne einen individuellen Nachweis führen zu müssen.
Die Kostensätze gelten für Schäden, die die Allianz bei WBO-Mitgliedern reguliert. Andere Versicherungsgesellschaften orientieren sich i. d. R. an dieser Vereinbarung. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Dem Anspruchsteller/Busunternehmer bleibt es in jedem einzelnen Schadenfall vorbehalten, ggf. höhere Kosten nachzuweisen und geltend zu machen.