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Lenk- und Ruhezeiten
Der Arbeits- und Sozialbereich im Personenverkehrsgewerbe wurde in den vergangenen Jahren zunehmend durch europäische Verordnungen und Richtlinien reguliert. Am 01. Mai 2006 wurde seitens des Europäischen Parlaments und des EU-Verkehrsministerrat das Digitale Kontrollgerät für neu zugelassene Fahrzeuge verpflichtend eingeführt, am 11. April 2007 trat die Neuregelung der Sozialvorschriften für das Fahrpersonal in Kraft.
Damit haben sich die Rahmenbedingungen im gewerblichen Straßenpersonenverkehr maßgeblich verändert. Für die Branche gilt es, den neuen Gegebenheiten entgegenzutreten und mit den Folgen umzugehen.
Damit haben sich die Rahmenbedingungen im gewerblichen Straßenpersonenverkehr maßgeblich verändert. Für die Branche gilt es, den neuen Gegebenheiten entgegenzutreten und mit den Folgen umzugehen.
Martin Burkart