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Lenk- und Ruhezeiten
Der Arbeits- und Sozialbereich im Personenverkehrsgewerbe wurde in den vergangenen Jahren zunehmend durch europäische Verordnungen und Richtlinien reguliert. Am 01. Mai 2006 wurde seitens des Europäischen Parlaments und des EU-Verkehrsministerrat das Digitale Kontrollgerät für neu zugelassene Fahrzeuge verpflichtend eingeführt, am 11. April 2007 trat die Neuregelung der Sozialvorschriften für das Fahrpersonal in Kraft.
Damit haben sich die Rahmenbedingungen im gewerblichen Straßenpersonenverkehr maßgeblich verändert. Für die Branche gilt es, den neuen Gegebenheiten entgegenzutreten und mit den Folgen umzugehen.

Lenk- und Ruhezeiten
Die Einhaltung der Sozialvorschriften, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 am 11. April 2007 ergeben, bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten für alle in der Busbranche Tätigen (Unternehmer wie Mitarbeiter). Das unflexible System der Lenk- und Ruhezeiten lässt kaum Spielraum für die Wünsche der Fahrgäste und stößt bei diesen häufig auf Unverständnis. | mehr

Digitales Kontrollgerät
Seit dem 01. Mai 2006 müssen neu zugelassene Kraftomnibusse, die im Gelegenheitsverkehr, im Mietomnibusbereich oder im Linienverkehr über 50 km eingesetzt werden mit dem Digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.