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Gesetzliche Schülerunfallversicherung
Die gesetzliche Schülerunfallversicherung in Baden-Württemberg ist die UKBW, die Unfallkasse Baden-Württemberg. Der Gesetzgeber hat 1971 dafür gesorgt, dass Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert sind. Schülerinnen und Schüler stehen daher in der Schule als auch auf dem Schulweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne dass Sie als Eltern hierfür eine eigene Versicherung abschließen müssen.
Umfang des Unfallversicherungsschutzes sowie Leistungen entnehmen Sie bitte dem Infoflyer der UKBW.
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Umfang des Unfallversicherungsschutzes sowie Leistungen entnehmen Sie bitte dem Infoflyer der UKBW.
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Melanie Götz