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IGP-Schülerabrechnung
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schuelerabrechnung
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Schülerabrechnung
Seit dem Jahr 1965 ist die IGP als neutrale Prüfungs- und Abrechnungsstelle der Schülerbeförderungskosten in Baden-Württemberg tätig. Die IGP führt seit diesem Zeitpunkt eine zentrale Abrechnung der Schülerbeförderungskosten mit dem Land Baden-Württemberg und seit dem Jahr 1983 mit den Stadt- und Landkreisen durch. Parallel zur bisherigen traditionellen Abrechnung der Berechtigungsabschnitte für Schülermonatskarten wird seit dem Schuljahr 1997/1998 ein landeseinheitlicher Abrechnungsansatz mit neuer, speziell dafür entwickelter Software eingesetzt: das IGP-Listenverfahren.
Die Landkreise und die Verkehrsunternehmen haben so die Wahl zwischen der traditionellen Abrechnung von Berechtigungsscheinen und dem computergestützten Listenverfahren. Daneben wird die Abrechnung des freigestellten Schülerverkehrs durchgeführt.
Die Betreuung des Listenverfahrens für den VVS und für die Landkreise Ravensburg und Reutlingen und für die Stadt Tettnang erfolgt ebenfalls im Haus der IGP.